1. Die Grundstücksgemeinschaft Heike und Philipp Klapper GbR
ist Vermieterin der Ferienwohnungen Landzeit Esens und Kleine Auszeit Esens am Wolder Weg 45, 26426 Esens.
2. Mit der Buchung,
die schriftlich, mündlich, telefonisch, per Mail oder auch über ein Vermittlungsportal (wie z.B. AirBnB, Fewo direkt, Booking.com und andere) erfolgen kann, wird der Mietvertrag zu einer verbindlichen Buchung. Eine Anfrage ist noch keine Buchung. Der Abschluss einer Buchungsbestätigung verpflichtet beide Vertragspartner zur Einhaltung des Vertrages.
3. Zahlungsfälligkeit
Eine Anzahlung in Höhe von 200,00 Euro ist sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. des Mietvertrages auf unser Konto, welches auf der Buchungsbestätigung aufgeführt ist, zu überweisen. Die Restzahlung ist spätestens zwei Wochen vor Anreise fällig. Liegen 4 Wochen oder weniger zwischen Buchung und Reisetermin ist der Gesamtbetrag sofort in voller Höhe fällig. Wird das vereinbarte Zahlungsziel vom Gast nicht eingehalten, dann steht es der Grundstücksgemeinschaft Heike und Philipp Klapper GbR frei, die Unterkunft anderweitig zu vermieten.
4. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann ohne Angaben von Gründen vor Beginn der Mietzeit schriftlich, auch per E-Mail, vom Mietvertrag zurücktreten. Der Zeitpunkt des Zuganges der Stornierung bzw. des Rücktrittes ist für die Stornierungskosten maßgebend.
5. Unsere Stornierungsbedingungen
Bei einer Stornierung bzw. einem Rücktritt fallen folgende Stornierungsgebühren an:
- Nach verbindlicher Buchung bis 61 Tage vor Mietbeginn: 65,00 Euro Bearbeitungsgebühr
- zwischen 60-30 Tagen vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
- zwischen 29-15 Tagen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- innerhalb 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
- bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise 100% des Mietpreises.
Sollte es diesbezüglich durch Änderungen der AGB´s Abweichungen vom Mietvertrag geben, gelten die im Mietvertrag genannten Bedingungen.
Wir empfehlen den Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
6. Stornierung bzw. Rücktritt durch den Vermieter
Die Grundstücksgemeinschaft Heike und Philipp Klapper GbR ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn infolge eines von der Regierung ausgesprochenes Beherbergungsverbot bzw. Reiseverbot ausgesprochen wird. Die Grundstücksgemeinschaft Heike und Philipp Klapper GbR beschränkt sich die Rückzahlung auf die geleistete Zahlung. In diesen Fall besteht kein Anspruch des Gastes, auf die vertraglich vereinbarte Leistung oder auf Schadensersatzleistungen.
Zudem behält sich die Grundstücksgemeinschaft Heike und Philipp Klapper GbR vor, aus wichtigen Gründen, die einen Aufenthalt in den Wohnungen zu Urlaubszwecken erschweren bzw. unmöglich machen– wie beispielsweise größere Schäden an der Wohnung und den Einrichtungsgegenständen – vom Mietvertrag zurückzutreten. Auch in diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe erstattet, es besteht kein Anspruch des Gastes auf die vertraglich vereinbarte Leistung oder auf Schadenersatz.
7. Mitbringen von Haustieren
Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur mit einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen der Grundstücksgemeinschaft Heike und Philipp Klapper GbR und den Gast gestattet und nur für die vorhergesehenen Wohnungen. Pro Haustier ist ein zusätzliches Reinigungsentgelt in Höhe von 30,00 Euro pro Aufenthalt zu entrichten. Es ist von Seiten des Mieters dafür Sorge zu tragen, dass die Haustiere keinen Zugang zu den Schlafräumen erhalten. Schäden und zusätzlicher Reinigungsaufwand der Betten und Schlafräume werden in Rechnung gestellt.
8. Personenzahl
Die Ferienwohnung darf nur mit der Personenzahl belegt werden, die auch im Vertrag genannt wurde. Bei einer Überbelegung führt der Vertrag zu sofortiger Kündigung des Vertrages und/oder zur Mehrvergütung des Vertrages.
9. An- und Abreisetag
Den Schlüssel zu Ihrer angemieteten Ferienwohnung erhalten Sie über den Schlüsseltresor. Die Anreise erfolgt ab 16:00 Uhr und die Abreise muss bis spätestens 10:00 Uhr am Abreisetag erfolgen.
10. Mängel oder Beschwerden
Etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietgegenstandes und des Inventars, einschließlich des Reinigungszustandes, zeigen Sie uns bitte unverzüglich bei Anreise (am vertraglich vereinbarten Anreisetag) an, damit wir gegebenenfalls Abhilfe schaffen können. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie mit Ihren Mietgegenstand zufrieden sind. Anschließend angezeigte Beschwerden können nicht mehr berücksichtigt werden. Der Mietgegenstand ist bei Ihrer Abreise von Ihnen in besenreinen Zustand zu verlassen. Der Mülleimer muss entleert sein; Geschirr bitte abgewaschen, in den Schränken eingeräumt und auch die Spülmaschine ausgeräumt sein; sämtliche Fenster und Türen sind zu schließen. Sollte ein Mehraufwand für unsere Reinigungsfirma entstanden sein, müssen wir die Kosten an Sie weiterberechnen.
11. Versandservice für Fundsachen und vergessene Gegenstände
Für den Versand von Fundsachen und vergessenen Gegenständen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr 25,00 Euro zzgl. Porto und Verpackung. Dabei kümmern wir uns gegebenenfalls um alles was über den normalen Paketversand mit DHL versandfähig ist. Bei größeren Gegenständen, die per Spedition verschickt werden müssten, wie zum Beispiel Fahrräder, behalten wir uns vor je nach Arbeitsaufwand, eine höhere Bearbeitungsgebühr zu berechnen.
12. Nebenabsprachen
Nebenabsprachen, Änderungen und Ergänzungen müssen schriftlich vereinbart werden.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt.
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Osnabrück.